- Als Solvei mit ihren Kindern vor der Gewalt ihres Ehemannes aus der Wohnung floh, hatte sie nur ihre Sachen, die sie an hatte, etwas Kleidung sowie die Schulranzen der Kinder dabei. Ihr Mann hatte ihren Pass verbrannt und alle wichtigen Dokumente aus der Wohnung geschafft. Sie brachten nichts ins Frauenhaus mit.
Solvei ist mit diesen Erfahrungen nicht alleine. Viele Frauen stehen nach der Flucht vor der Gewalt des Partners zunächst einmal vor dem Nichts: Der Lebensunterhalt ist ungeklärt, Pässe, Ausweise, Geburtsurkunden und andere wichtige Unterlagen müssen neu beschafft werden, eine BVG-Marke fehlt, um die Vielzahl anstehender Fahrten zu Ämtern, Schulen, Kitas und Ärzten zu erledigen, die Kinder benötigen Spielsachen, Schulmaterial, Kleidung…
Frauen, die vor Krieg, Verfolgung und Folter nach Deutschland geflohen sind und mit einer Duldung hier leben, sehen sich bei der Flucht vor einem gewalttätigen Partner zusätzlichen Problemen gegenüber. Ihr rechtlicher Status kann bedeuten, dass sie die Stadt nicht verlassen dürfen, keiner Arbeit nachgehen können und einen nur eingeschränkten Zugang zu sozialen Leistungen und gesundheitlicher Versorgung haben. Für Frauen, die ihrem Ehemann nach Deutschland gefolgt sind und noch nicht lange hier leben, ist die Flucht zudem mit der Angst verbunden, aufgrund der Trennung ins Herkunftsland abgeschoben zu werden.
Mut, Energie und der Wille für die eigene Sicherheit und die der Kinder einzutreten und der oft weiteren Bedrohung durch den gewalttätigen Partner standzuhalten, sind wichtige, leider aber nicht ausreichende Grundlagen, um den Weg in ein von Gewalt freies, eigenständiges Leben zu gehen.
Das Frauenhaus bietet Schutz, Beratung, Begleitung, eine kurzfristige Notversorgung mit Lebensmitteln sowie emotionale und soziale Unterstützung – den Mangel an finanziellen Mitteln kann es ohne Ihre Hilfe nicht ausgleichen.
Unterstützung benötigen Frauen und ihre Kinder vor allem für
- den Kauf von BVG Marken, ohne die sie und ihre Kinder nicht mobil sein können
- die vorübergehende Sicherung des Lebensunterhalts bis staatliche Leistungen beantragt und bewilligt sind
- die Wiederbeschaffung zerstörter Pässe, Urkunden und Unterlagen
- anwaltliche Beratung und Vertretung z.B. zur Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen
- die Finanzierung ärztlicher Atteste über Verletzungen und Beschwerden, die sie aufgrund von Gewalt erlitten haben
- medizinische Versorgung in den Fällen, in denen der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung eingeschränkt ist
Sie können uns Ihre Spende unter dem Stichwort „Unterstützung mittelloser Frauen und Kinder (und Reise)“ sicher und bequem über unser Spendenformular zukommen lassen. Ihre Spende ist uns immer willkommen. Vielen Dank dafür! Cocon e.V. ist als mildtätig anerkannt.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenbescheinigung aus! Dafür müssen Sie uns im Spendenformular Ihren Namen und die Adresse hinterlassen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 917 43 026, postalisch über Frauenhaus Cocon, Postfach 58 03 14, 10413 Berlin oder per mail: team@frauenhaus-cocon.de
Cocon e.V. ist als mildtätig anerkannt. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Namen und eine Anschrift auf dem Überweisungsträger zu vermerken, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können!
Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre Spende ausschließlich für bedürftige Frauen und Kinder eingesetzt wird.